Sektoraler Heilpraktiker
Diese Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (speziell für Physiotherapie) nach §1 Absatz 1 Heilpraktiker Gesetz ermöglicht uns, unabhängig von ärztlichen Verordnungen, also ohne Rezept, Patienten im Bereich der Physiotherapie zu diagnostizieren und zu behandeln. Dies erfolgt über eine Privatabrechnung. Die Kostenübernahme ist mit Ihrer Krankenkasse (privat und gesetzlich) vorab zu klären.