Sektoraler Heilpraktiker

Unsere Praxis verfügt über die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Bereich Physiotherapie gemäß §1 Absatz 1 Heilpraktikergesetz. Dadurch sind wir befugt, Patienten unabhängig von ärztlichen Verordnungen zu diagnostizieren und zu behandeln – ohne Rezept.

Die Abrechnung erfolgt über Privatleistungen, weshalb die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse (gesetzlich oder privat) vorab geklärt werden sollte.

Durch diese Möglichkeit bieten wir Ihnen flexible, individuelle physiotherapeutische Betreuung, die maßgeschneidert auf Ihre Beschwerden abgestimmt ist und unabhängig von ärztlichen Verordnungen erfolgt. So können wir Sie optimal unterstützen, Ihre Gesundheit, Beweglichkeit und Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.